Technische/r Assistent/in für Informatik, Profil Informationsmanagement
Sie sind gern am Computer tätig? Dann machen Sie Ihr Interessengebiet zum Beruf! Es gibt kaum noch Bereiche, in denen Computer nicht bereits Einzug gehalten haben.
Der Beruf Technische/r Assistent/in für Informatik, Profil Informationsmanagement, bzw. Informations- und kommunikationstechnische/r Assistent/in ist die richtige Ausbildung, damit Sie in diesem zukunftssicheren Bereich als qualifizierte Fachkraft mitarbeiten können.
Ihre typischen Tätigkeiten als Fachkraft sind die Planung, Installation, Konfiguration und Administration von IT-Systemen aller Art, die Gestaltung und Programmierung von Benutzeroberflächen für Anwenderprogramme und das Internet, die Programmierung von Schnittstellen zum Datenaustausch zwischen verschiedenen Hardware- und Softwareprodukten, der Verkauf und das Marketing von IT-Produkten aller Art oder die Durchführung von Service-Leistungen für IT-Produkte (Hotline, Beratung vor Ort, Reparaturen, Updates).
| Ausbildungsdauer: | 2 Jahre an der Berufsfachschule |
| Zertifizierung: |
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| Zulassungsvoraussetzung: | Realschulabschluss (Sek. I) oder gleichwertige Ausbildung |
| Abschlüsse: | Technische/r Assistent/in für Informatik, Profil Informationsmanagement |
| Prüfungen und Abschlüsse: | staatlich anerkannte/r Technische/r Assistent/in für Informatik, Profil Informationsmanagement (staatliche Prüfung an der Schule) |
Einsatzmöglichkeiten
- Betriebe des Groß- und Einzelhandels
- Industriebetriebe
- Verwaltungen
- Verlage und Druckereien
- Öffentlicher Dienst
- Soft- und Hardwarefirmen
- Internet-Dienste
- IT-Dienstleistungsunternehmen und Call-Center
- Multimedia- und Werbeagenturen
- Ingenieurbüros und Forschungseinrichtungen
Anmeldung
Für den Antrag auf Aufnahme ist der ausgefüllte Aufnahmeantrag einzureichen. Diesem sind beizufügen:
- Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Gesundheitszeugnis über die Eignung zur Ausübung des Berufes
- Beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder des Reisepasses
- Zwei Passbilder (mit Namen versehen)














