Privates berufliches Gymnasium der sozialwissenschaftlichen Richtung in der dreijährigen Aufbauform zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife
Das Berufliche Gymnasium mit der Richtung „Sozialpädagogik" ist vor allem durch das Profilfach „Pädagogik und Psychologie" geprägt und gewährt einen Einblick in Fragestellungen der Erziehungswissenschaft und Psychologie und in die sozialpädagogische Praxis. Die Schüler/innen erlernen dabei Grundbegriffe, Methoden und Modelle des Beobachtens, des Beschreibens und des Erklärens psychischer, sozialer und erzieherischer Prozesse im persönlichen und sozialen Bereich.
Grundlage ist die Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme in die beruflichen Gymnasien Voraussetzung für die Aufnahme in die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform aller Richtungen ist
1. der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 an der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder die Fachschulreife, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend" erreicht sein müssen, oder
2. das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder die Übergangsmöglichkeit in die Klasse 10 des achtjährigen oder in die Klasse 11 des neunjährigen Bildungsgangs nach § 3 Abs. 3 Satz 1 der Versetzungsordnung Gymnasien. Weist das Zeugnis nach Nr. 1 keine Note für die weiterzuführende Pflichtfremdsprache aus, sind aber die Aufnahmevoraussetzungen unter Einbeziehung der für den Abschluss ausgewiesenen Note für eine Fremdsprache erfüllt, muss sich der Bewerber in der weiterzuführenden Pflichtfremdsprache einer schriftlichen und mündlichen Leistungsfeststellung unterziehen und mindestens „ausreichende" Leistungen nachweisen.
Falls Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen haben - wir beraten Sie gern!
Diese Ausbildung ist - aufbauend auf einem mittleren Bildungsabschluss - darauf ausgerichtet, durch eine Verknüpfung theoretischer Grundlagen mit praxisbezogener Wissensvermittlung in einem dreijährigen Bildungsgang zur Studienberechtigung an jeder Hochschule zu führen. Damit haben die Teilnehmer/innen die Chance, direkt nach der Mittelschule, nach der beruflichen Ausbildung oder aus der Berufstätigkeit heraus sich für ein Studium an jeder Hochschule zu qualifizieren und damit anschließend einen akademischen Abschluss erwerben zu können.